Anschlagpunkte & -einrichtungen
Anschlageinrichtungen dienen dazu, die Kräfte, die bei einem Absturz entstehen, sicher in ein Bauwerk einzuleiten. Sie bestehen dazu aus einer Möglichkeit, den Karabinerhaken des Auffangsystems einzuhaken und einer Verbindung zum Untergrund/ Bauwerk.
Folgende verschiedene Anschlageinrichtungen sind in den Normen definiert und hier erhältlich:
Anker zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen bzw. geneigten Dächern. Hierzu gehören zum Beispiel Einzelanschlagpunkte, die an gefährdeten Einsatzorten fest installiert werden.
Transportable, vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen. Hierzu gehört zum Beispiel der transportable Dreibaum, der über Einstiegsöffnungen wie Kanaldeckel aufgebaut wird.
Anschlageinrichtungen mit horizontalen beweglichen Führungen. Dies sind horizontal gespannte Seile, an die sich der Anwender entweder mit einem speziellen Läufer oder direkt mit seinem Karabinerhaken des Verbindungsmittels einhakt.