Häufige Fragen zu unserer Absturzsicherung
Nicht immer ist jedem auf Anhieb direkt bewusst, welches Produkt für ihn das Richtige ist. Daher helfen die Antworten auf die häufigsten Fragen, die wir von unseren Kunden erhalten, mit Sicherheit bei der korrekten Produktauswahl.
Was ist eine Absturzsicherung?
Eine Absturzsicherung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die Personen bei Arbeiten in der Höhe vor einem Absturz schützt. Sie kann aus kollektiven Schutzsystemen wie Geländern oder Fangnetzen bestehen oder aus persönlicher Schutzausrüstung wie Auffanggurten mit Sicherungsseil.
Warum ist eine Absturzsicherung wichtig?
Bereits ein Sturz aus geringer Höhe – ab etwa 2 Metern – kann schwerwiegende oder sogar tödliche Verletzungen verursachen. Die Absturzsicherung dient dazu, genau das zu verhindern. Sie schützt Leben und Gesundheit und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit auf Baustellen, in der Industrie, beim Dachdecken und in vielen anderen Berufen.
Zudem ist der Einsatz von Absturzsicherungen gesetzlich vorgeschrieben – etwa durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Absturzgefahren zu schützen.
Die richtige Absturzsicherung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine lebensrettende Maßnahme. Wer in der Höhe arbeitet, muss gut geschützt sein – sowohl im Interesse der eigenen Sicherheit als auch im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten daher immer auf hochwertige, geprüfte Sicherungssysteme setzen.
Was ist ein Auffanggurt?
Ein Auffanggurt ist ein zentrales Element der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Er wird am Körper getragen und schützt Personen, die in der Höhe arbeiten, vor schwerwiegenden Verletzungen durch einen Sturz. Der Gurt fängt den Fall auf, verteilt die auftretenden Kräfte gleichmäßig über den Körper und verhindert so lebensgefährliche Belastungen an einzelnen Stellen.
Ein Auffanggurt ist ein körperumschließender Gurt, der aus mehreren Gurten besteht – meist für Schultern, Brust, Beine und Becken. Er besitzt mindestens einen genormten Auffangpunkt (meist am Rücken, manchmal auch vorne), an dem eine Verbindung zu einem Sicherungssystem (z. B. Seil mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät) hergestellt wird.
Was ist ein Bandfalldämpfer?
Der Bandfalldämpfer besteht in der Regel aus Gurtbandmaterial, das so konstruiert ist, dass es sich im Falle eines Sturzes kontrolliert dehnt. Durch diese Dehnung wird die beim Sturz entstehende Aufprallkraft (Fangstoß) langsam und über eine gewisse Strecke verteilt, wodurch die Kraft, die auf den Körper wirkt, signifikant verringert wird. Dies trägt dazu bei, schwerwiegende Verletzungen zu verhindern.
Bandfalldämpfer dürfen nicht wiederverwendet werden, nachdem sie bei einem Sturz aktiviert wurden. Sie müssen nach einem Sturzereignis ausgetauscht werden.
Der Bandfalldämpfer muss gemäß der EN 355 (Norm für Falldämpfer) geprüft sein.
Was ist ein Höhensicherungsgerät (HSG)?
Ein Höhensicherungsgerät besteht in der Regel aus einem aufrollbaren Seil oder Gurtband, das mit einem Automatikmechanismus verbunden ist. Der Mechanismus zieht das Seil nach Bedarf ein oder lässt es zu, je nachdem, ob die Person sich bewegt oder in Gefahr gerät. Sobald ein plötzlicher Fall oder ein ruckartiges Ziehen auftritt, wird das Gerät sofort aktiv und stoppt den Sturz.
EN 360: Diese Norm regelt die Anforderungen an Höhensicherungsgeräte. Sie stellt sicher, dass das Gerät richtig funktioniert, um den Benutzer effektiv zu schützen.
Regelmäßige Wartung: Höhensicherungsgeräte müssen regelmäßig gewartet und auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. In der Regel wird eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person empfohlen.
Welche Normen müssen Absturzsicherungen erfüllen?
Absturzsicherungen – ob persönliche oder kollektive – unterliegen in Deutschland und der EU strengen Sicherheitsnormen. Diese Normen sorgen dafür, dass die Ausrüstung zuverlässig funktioniert, die Nutzer schützt und gesetzliche Anforderungen erfüllt.
Normen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- EN 361 Auffanggurte – zur sicheren Auffangfunktion bei einem Absturz
- EN 362 Verbindungselemente – z. B. Karabinerhaken zur Verbindung von Gurt, Seil oder Anschlagpunkt
- EN 354 Verbindungsmittel – einfache Verbindungsmittel ohne Falldämpfer
- EN 355 Verbindungsmittel mit Falldämpfer – reduziert die Kräfte beim Absturz
- EN 360 Höhensicherungsgeräte – automatische Seil- oder Gurtaufroller, die einen Sturz sofort stoppen
- EN 358 Haltegurte & Positionierungssysteme – für sicheren Stand ohne freie Fallstrecke
- EN 813 Sitzgurte – für längeres Sitzen in Seilsystemen, z. B. bei der Seilzugangstechnik
- EN 1497 / EN 1498 Rettungsgurte / -schlingen – für die Evakuierung nach einem Absturz
Wie oft muss eine Absturzsicherung geprüft werden?
Die Prüffristen richten sich nach der DGUV Regel 112–198 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate) muss die Schutzausrüstung durch eine „befähigte Person“, also jemanden mit spezieller Ausbildung und Fachkenntnis geprüft werden.
Vor jeder Benutzung muss der Anwender eine sichtbare Kontrolle der Ausrüstung durchführen (z. B. auf Risse, Beschädigungen, Verschleiß).
Nach einem Sturzereignis oder wenn die Ausrüstung beschädigt wurde, darf sie nicht weiterverwendet werden, bis sie geprüft (und ggf. ausgesondert) wurde.
Wie lange ist die Haltbarkeit der MAS Absturzsicherungen?
- Auffanggurte: 6–8 Jahre
- Verbindungsmittel (Seile, Bänder): 4–6 Jahre
- Mitlaufende Auffanggeräte: bis zu 6 Jahre